E-Rezept |
Das E-Rezept soll der Zettelwirtschaft ein Ende bereiten, die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer und Abläufe in Arztpraxen und Apotheken einfacher machen. Es kann über verschiedene Wege genutzt werden: per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App, über ausgedruckte Zugangsdaten und – sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen – auch direkt durch die Vorlage der EGK.
Das E-Rezept ist ein elektronisch verfügbares Rezept, mit dem der Arzt zum Beispiel apothekenpflichtige Arzneimittel verordnen kann. Es soll langfristig die Papierrezepte, wie zum Beispiel das rosa Kassenrezept, ersetzen.
Geplant ist, dass zunächst verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend auf dem E-Rezept verordnet werden. Laut Gematik wird die Verordnung von allen apothekenpflichtigen Arzneimitteln möglich sein. Zunächst ausgenommen sind BtM- und T-Rezepte, die verzögert elektronisch verfügbar gemacht werden. Auch die elektronische Verordnung von anderen Produkten wie Hilfsmitteln sowie spezielle Versorgungsbereiche wie die Heimversorgung oder Sprechstundenbedarf werden nicht sofort integriert.
Patienten erhalten das E-Rezept entweder über die App der Gematik oder über einen Papierausdruck mit entsprechenden Rezeptcodes. Auch andere Apps können zum Einlösen verwendet werden. Dann ist der 2D-Code als Foto hinterlegt. Ab dem Sommer 2023 sollen Versicherte zudem das neue E-Rezept-Einlöseverfahren über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) nutzen können. Zudem prüft das BMG weitere digitale Wege, über die Versicherte elektronische Verordnungen einlösen können.
Der Arzt schickt die Verordnungsdaten, sprich das E-Rezept, über die Telematik-Infrastruktur (TI) an den E-Rezept-Fachdienst. Dort werden die Daten verschlüsselt abgelegt. Der Patient erhält von dort die Rezeptinformationen als Token auf sein Smartphone in die Gematik-App übermittelt oder bekommt von seinem Arzt einen Papierausdruck für die Einlösung in der Apotheke.
Hat der Patient das E-Rezept über die Gematik-App erhalten, kann er in dieser eine Apotheke aussuchen, bei der er das Rezept einlösen möchte. Außerdem kann er eine bei dieser Apotheke zur Verfügung stehende Abhol- oder Lieferoption wählen (Abholung, Botendienst, Versand).
Hat ein Patient das E-Rezept einer Apotheke zugewiesen, erhält diese die E-Rezept-Kennung (ID) sowie den Schlüssel zum Abruf der Verordnungsdaten vom E-Rezept-Fachdienst. Die Apotheke kann das Rezept daraufhin beliefern. Über die App können Apotheke und Kunde miteinander kommunizieren, zum Beispiel hinsichtlich Verfügbarkeit oder Abholzeitpunkt.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Patient direkt in eine Apotheke geht und dort den Token als Data-Matrix-Code abscannen lässt.
Um die App verwenden zu können, muss der Nutzer sich zuvor mittels NFC-fähiger elektronischer Gesundheitskarte (EGK) und einer PIN legitimieren. Die App funktioniert zudem nur auf Smartphones ab Android 7 (Modelle ab dem Jahr 2015) und ab iOS 14 (iPhone 6S ab dem Jahr 2015). Außerdem muss das Smartphone Near Field Communication (NFC) unterstützen.
Der Patient erhält vom Arzt einen Papierausdruck, auf dem DataMatrix-Codes für die einzelnen Verordnungen und ein Code für die Einlösung aller Verordnungen zu finden sind. Es können maximal drei »Verordnungszeilen« beziehungsweise Einzelverordnungen auf dem Ausdruck sein.
Um alle elektronischen Verordnungen gleichzeitig einzulösen, scannt die Apotheke den großen Code rechts oben ein. Der Patient hat aber auch die Möglichkeit nur einzelne Verordnungen einzulösen. Dazu scannt die Apotheken den jeweiligen kleinen Code ein. Die anderen Codes kann der Patient innerhalb der Gültigkeitsfrist zu einem späteren Zeitpunkt bei der gleichen oder auch einer anderen Apotheke einlösen.
Ein einmal eingelöster Code kann kein zweites Mal verwendet werden.
E-Rezepte werden direkt im Warenwirtschaftssystem angezeigt, eine manuelle Eingabe der Verordnung ist nicht erforderlich. Die Verordnungen können also direkt in das Kassensystem übernommen werden. Die einfachste Variante ist, dass der Arzt ein Arzneimittel mit PZN aus seiner Verordnungssoftware ausgewählt hat. Es sind aber auch Freitext-Verordnungen möglich, zum Beispiel bei Rezepturen. Wie bisher gilt es, die Regelungen zur Rezeptbelieferung, zum Beispiel Rabattverträge, einzuhalten.
Hat der Arzt das E-Rezept mittels Signatur final erstellt, sind die Daten nicht mehr zu variieren. PTA und Apotheker werden aber weiterhin Änderungen vornehmen können. Die Änderungen, zum Beispiel Ergänzungen oder pharmazeutische Bedenken, werden dann im sogenannten Dispensierdatensatz nach bestimmten Schlüsseln hinterlegt. In einem Kommentarfeld kann Freitext eingegeben werden. Änderungen sind immer mit dem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) zu legitimieren.
Nehmen PTA Änderungen am Rezept vor, muss diese Dokumentation beziehungsweise Änderung am Abgabedatensatz durch den HBA des Apothekers signiert werden. Für diese Rezeptkontrolle haben Apotheker laut Gematik bis zum Ende des nächsten Werktages Zeit.
Apotheker und Pharmazieingenieure haben bereits die Möglichkeit, einen elektronischen Heilberufsausweis über die Landesapothekerkammer zu beziehen. PTA sollen – wie auch andere Gesundheitsfachberufe – 2022 ebenfalls einen elektronischen Berufsausweis erhalten.
Wie die Verarbeitung des E-Rezeptes konkret in der Warenwirtschaft aussehen könnte, hat die Pharmazeutische Zeitung (PZ) erst kürzlich in ihrem Online-Interview-Format »PZ Nachgefragt« dargestellt. Hier kommen Sie zu dem Video.