Masern |
Masern zählen zu den klassischen Kinderkrankheiten. Mit dem Masernvirus ist jedoch nicht zu spaßen, denn es ist alles andere als harmlos. So rät die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) zur Masernimpfung – für Kinder wie auch für Erwachsene. Zum Schutz vor den Masern gilt daher seit dem 1. März 2020 eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte sich vorgenommen, Masern bis zum Jahr 2020 weltweit auszurotten. Indes: Selbst in Deutschland führen sinkende Durchimpfungsraten zu rasant zunehmenden Fallzahlen dieser komplikationsreichen Krankheit. 20 Prozent der Erkrankten erleiden eine über viele Wochen, oftmals Jahre anhaltende Immunschwäche – oft geradezu »Immun-Amnesie« – mit häufigen viralen Erkrankungen, auch bakteriellen Sekundär-Infektionen. Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland daher das Masernschutzgesetz mit einer Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen.
Tritt vor allem bei Kindern im 4. bis 5. Lebensjahr, zunehmend auch bei Jugendlichen und Erwachsenen auf:
Der Masern-Lebend-Impfstoff ist der empfindlichste unter den Routine-Impfstoffen, die Kühlkette sollte strengstens eingehalten werden. Bei Unklarheiten (zu warm geworden? eingefroren?) sollte der Impfstoff sicherheitshalber verworfen werden.
Ist es sinnvoll zu einer »Masernparty« zu gehen, das heißt, den Kontakt zu akut an Masern Erkrankten zu suchen?
In der Tat können Kinder (und Erwachsene) hiervon einen Nutzen haben, aber nur solche, die komplett, also zweimal gegen Masern geimpft sind. Bei diesen wird durch einen solchen »Wild-Virus-Kontakt« der Impfschutz geboostert.
Autor: Dr. Ulrich Enzel