Thomas Dittrich vertritt nun die Apothekenleiter |
Ev Tebroke |
02.12.2020 12:40 Uhr |
Heute hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbands eine neue Führung gewählt. Thomas Dittrich setzt sich ab sofort als neuer DAV-Chef für die wirtschaftlichen Belange der Apotheker gegenüber den Kassen und der Politik ein. / Foto: ABDA
Mit seiner Wahl zum Vorsitzenden tritt Thomas Dittrich die Nachfolge des langjährigen DAV-Chefs Fritz Becker aus Baden-Württemberg an, der nach 11 Jahren nicht mehr zur Wiederwahl angetreten ist. Dittrich ist seit 2017 Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands. Der Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbands war dort bislang für die Verhandlungen mit den Krankenkassen verantwortlich. Als Vize-Vorsitzender wird erneut Hans-Peter Hubmann vom Bayerischen Apothekerverband gewählt.
Stefan Fink vom AV Thüringen und Berend Groeneveld vom LAV Niedersachsen gehen als Beisitzer in die nächste Amtsperiode. Einziges neues Gesicht im Geschäftsführenden Vorstand des DAV ist Anke Rüdinger, Vorsitzende des Berliner Apothekerverein (BAV).
Der Deutsche Apotheker Verband (DAV) ist die wirtschaftspolitische Stimme der Apothekenleiter auf Bundesebene. Der DAV kümmert sich vor allem um die unternehmerischen Belange der Apotheken. Nur Apothekenleiter können den Landesapothekerverbänden (LAV) beitreten. Die Mitgliedschaft ist jedoch freiwillig und nicht verpflichtend – im Gegensatz zur verpflichtenden Mitgliedschaft bei den Landesapothekerkammern (LAK), der berufspolitischen Vertretung der Apotheker.
Dem DAV gehören die 17 Landesapothekerverbände (LAV) an, die als Vereine die Interessen ihrer Mitglieder in den Bundesländern vertreten. Nur Nordrhein-Westfalen stellt aufgrund seiner Größe mit Nordrhein und Westfalen-Lippe als einziges Bundesland zwei Verbände. Die LAV sind gleichermaßen Mitglieder des DAV und der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Der fünfköpfige Geschäftsführende Vorstand und die Mitgliederversammlung bilden die Organe des DAV.
Der Geschäftsführende Vorstand
Die Führung des DAV obliegt dem fünfköpfigen Geschäftsführenden Vorstand. Der Vorsitzende mit seinem Stellvertreter und drei Beisitzer bilden dieses Gremium. Alle vier Jahre wählt der Deutsche Apothekerverband (DAV) seine Führung neu. Die Kandidaten für den geschäftsführenden Vorstand müssen von einem DAV-Mitglied vorgeschlagen werden.
Die Führung des DAV obliegt dem fünfköpfigen Geschäftsführenden Vorstand. Der Vorsitzende mit seinem Stellvertreter und drei Beisitzer bilden dieses Gremium. Alle vier Jahre wählt der Deutsche Apothekerverband (DAV) seine Führung neu. Die Kandidaten für den geschäftsführenden Vorstand müssen von einem DAV-Mitglied vorgeschlagen werden.
An der Spitze des DAV braucht es vor allem wirtschaftliches Verhandlungsgeschick und oft auch einen langen Atem. Denn der DAV verhandelt mit den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern bundeseinheitliche Arzneiversorgungsverträge und andere Vereinbarungen. Seine Aufgabe ist etwa, den Rahmenvertrag (nach § 129 Absatz 2 SGB V) mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festzuschreiben. Dieses zuletzt 2019 neu geregelte Vertragswerk ist die Basis für alle Details bei der Abgabe von Medikamenten zulasten der GKV.
Der DAV-Vorstand verhandelt zudem die Hilfstaxe, also die Preise, die bei der Abgabe von Stoffen und Rezepturen als Grundlage für die Preisberechnung dienen. Ebenfalls arbeitet der DAV mit dem GKV-Spitzenverband die Umsetzung und Vergütung von pharmazeutischen Dienstleistungen aus, die im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOSAG) beschlossen wurden.
Der DAV und sein Geschäftsführender Vorstand verantworten auch den sogenannten Nacht- und Notdienstfonds in den pro abgegebener Rx-Packung 21 Cent fließen. Aus diesem Topf speist sich der Zuschuss, den Nacht- und Notdienstleistende Apotheken für diese Dienste erhalten. Die Höhe dieser Pauschale wird quartalsmäßig vom Geschäftsführenden DAV-Vorstand ermittelt.
Die Mitgliederversammlung des DAV
Die Mitgliederversammlung (MV) des DAV wählt den Geschäftsführenden Vorstand. Jeder Landesverband kann maximal fünf Vertreter in die MV entsenden. Die Stimmverteilung ist aber gesondert geregelt: Jeder Mitgliedsverband hat zwei Grundstimmen. Darüber hinaus zählen jeweils 100 Mitgliedsapotheken als eine Stimme. Wenn am Ende der Rest größer ist als 50 Apotheken, gibt es eine weitere Stimme. So hat der kleinste Verband Bremen bei 103 Mitgliedern mit den zwei Grundstimmen insgesamt drei Stimmen. Der Mitglieder-stärkste Verband Bayern kann bei derzeit 2212 Mitgliedern insgesamt 24 Stimmen in die Waagschale legen. Stichtag für die Stimmenberechnung beim DAV ist der 1. Juli des Wahljahres. Wer nach der geheimen schriftlichen Wahl die einfache Mehrheit der Gesamtstimmenzahl hat, gilt als gewählt.