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Arbeitsrecht

Urlaub in Corona-Zeiten

Derzeit sind viele Apothekenangestellte besonders stark gefordert. Umso wichtiger ist ihr Erholungsurlaub. Die Pandemie hebelt grundsätzliche Regelungen zum Urlaubsanspruch nicht aus. Darüber informierte Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen bei einem Live-Webinar.
Michael van den Heuvel
19.06.2020  12:45 Uhr

Apothekenangestellte müssen ihren Urlaub bis Ende des Jahres genommen haben. Sollte das aus betrieblichen oder persönlichen Gründen wie Krankheit nicht möglich sein, können ihre freien Tage oder Monate ins neue Jahr hinübergerettet werden. Sie sind bis zum 31. März des Folgejahres zu verbrauchen. Das gilt im Großen und Ganzen auch während der aktuellen gesundheitlichen Ausnahmesituation.

Besteht Tarifbindung oder orientiert sich der Arbeitsvertrag daran, haben Angestellte im Bereich des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) 34 Tage Urlaub. Bei mehr als fünfjähriger Betriebszugehörigkeit sind es 35 Tage. Wer im Bereich der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein arbeitet, hat 33 beziehungsweise 34 Werktage frei.

Der volle Urlaubsanspruch steht Angestellten zu, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht. Bei Ausscheiden im laufenden Jahr wird für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit ein Zwölftes des Anspruchs berechnet.

Gibt es Änderungen durch den Schichtbetrieb?

Dazu ein Blick in den Arbeitsvertrag: »Wurden feste Arbeitszeiten vereinbart, muss der Arbeitgeber diese auch abrufen«, erklärte Hansen. »Ansonsten befindet sich die Apothekenleitung im Annahmeverzug – und es können keine Minusstunden entstehen.« Bei einem Jahresarbeitszeitkonto kann die wöchentliche Arbeitszeit jedoch auf bis zu 75 Prozent verringert werden. Generell dürfen Minusstunden mit Überstunden, aber nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden.

Müssen Angestellte ihren Urlaub verschieben?

Grundlage einer jeden Planung ist, dass die Chefin beziehungsweise der Chef den Urlaub genehmigt haben. Ist das geschehen, müssen Angestellte nur in Notfällen ihre Auszeit verschieben. »Die momentane Pandemie-Situation dürfte kein ausreichender Notfall sein«, so die Anwältin beim Adexa-Webinar. Ein möglicher Schichtbetrieb reicht nicht aus. Mit diesem Argument könne in 2020 nämlich, je nach Entwicklung der Krise, eventuell gar kein Urlaub mehr genommen werden.

Kann ich meinen Urlaub selbst verschieben?

Wer schon recht früh gebucht hat, bekommt – vor allem bei Auslandsreisen – häufig eine Absage des Veranstalters. Vielleicht möchte man daraufhin den bereits beantragten Urlaub rückgängig machen. »Das geht leider nicht«, so Hansen. »Es ist das Risiko der Beschäftigten, ob eine geplante Reise stattfinden kann.« Die Juristin rät, im Zweifelsfall mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Vielleicht ist er über Änderungen der Reisepläne sogar froh. Trotzdem gilt: Der Urlaub muss bis 31.Dezember 2020 genommen werden.

Welchen Einfluss hat Urlaub auf eine mögliche Kurzarbeit?

Bevor Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen, sollten sie darauf achten, dass Angestellte erst ihren alten Urlaubsanspruch und gegebenenfalls Überstunden verbrauchen. Während des Urlaubs erhält man trotz Kurzarbeit das volle Gehalt. Allerdings kann niemand dazu verpflichtet werden, den Urlaub aus 2020 vor Beginn der Kurzarbeit zu nehmen.

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