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Urlaub während der Pandemie 

Der zweite Sommer in SARS-CoV-2-Zeiten steht kurz bevor. Arbeits- und tarifrechtliche Regelungen gelten weiter, doch es gibt einige Besonderheiten, auf die PTA in Sachen Urlaubsplanung achten sollten. 
Michael van den Heuvel/Adexa
16.06.2021  12:00 Uhr
Urlaub während der Pandemie 

»Welchen Urlaubsanspruch Apothekenangestellte haben, ergibt sich aus der Tarifbindung und aus individuellen Absprachen im Arbeitsvertrag«, informiert Minou Hansen, Rechtsanwältin bei der Apothekengewerkschaft Adexa. »Alle Regelungen gelten in Pandemiezeiten weiter.«

Das Bundesurlaubsgesetz sieht bei einer Sechs-Tage-Woche einen Jahresurlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen vor. Arbeitet man nur an fünf Tagen pro Woche, sind es mindestens 20 Urlaubstage. »Bei Tarifbindung sind die Ansprüche für Apothekenangestellte deutlich höher«, so Hansen. Im Bereich des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) sind es 34 bis 35 Werktage. Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) hat mit Adexa 33 bis 34 Werktage vereinbart. Alle Angaben gelten für eine Sechs-Tage-Woche.

»Arbeitet man an weniger als sechs Tagen, kommt es beim Urlaubsanspruch nicht auf die Wochenstundenzahl an, sondern auf die Arbeitstage pro Woche«, erklärt sie und verweist auf folgende Formel: Der tarifliche Urlaubsanspruch geteilt durch 6-mal die Anzahl der Arbeitstage ergibt den individuellen Urlaubsanspruch. Dabei wird weder auf- noch abgerundet. Hansen: »Auch ohne Tarifbindung können Angestellte und Arbeitgeber vereinbaren, dass tarifliche Regelungen angewendet werden.« Beiden Seiten steht es zudem frei, bessere Konditionen zu vereinbaren als in Tarifverträgen vorgesehen.

»Alle Regelungen gelten in Pandemiezeiten weiter.«
Minou Hansen, Rechtsanwältin bei der Apothekengewerkschaft Adexa

Es gilt, unbedingt rasch bei den Vorgesetzten den Urlaubsantrag einzureichen. »Zwar gibt es keine verbindlichen Fristen für die Genehmigung«, so Hansen, »aber laut Bundesrahmentarifvertrag soll die Apothekenleitung spätestens nach vier Wochen entschieden haben, ob der Antrag bewilligt wird.« Die Adexa-Juristin weist darauf hin, dass Urlaub gewährt werden müsse – außer bei dringenden betrieblichen oder sozialen Gründen, welche dem Wunsch entgegenstehen.

PTA mit Kita- oder Schulkindern werden Vorrang vor Angestellten ohne Familie haben. Und Vertretungsberechtigte wie Pharmazieingenieure oder Approbierte müssen sich ebenfalls in vielen Apotheken abstimmen.

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