Urlaub während der Pandemie |
Ist der Urlaub genehmigt, stellt sich prompt die nächste Frage: Sind Reisen in SARS-CoV-2-Risikogebiete möglich? Verbote gebe es nicht, doch Hansen rät wegen möglicher Folgen davon ab. Ein Sonderfall könnten familiäre Gründe für die Auswahl des Reiselandes sein.
Das Auswärtige Amt nennt online tagesaktuell Länder mit besonders hohem Risiko. Wer aus entsprechenden Gegenden wieder nach Deutschland kommt, muss für zehn Tage (bei Risikogebieten) bis 14 Tage (bei Virusvariantengebieten) in häusliche Isolation. Während dieser Zeit kann man nicht in der Apotheke arbeiten; Homeoffice ist nur in wenigen Fällen möglich. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Gleichzeitig kann die Reise von Arbeitgebern als bewusstes Auslösen einer häuslichen Isolation inklusive Arbeitsunfähigkeit gedeutet werden – und damit Grund genug für verhaltensbedingte Kündigungen sein.
»Anders aber, wenn das Reisegebiet erst nach der Einreise zum Risiko- oder Virusvariantengebiet wird«, sagt Hansen. Dies sei etwa im Sommer 2020 bei verschiedenen Regionen geschehen. »Dann gibt es ebenfalls keinen Gehaltsanspruch, aber einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.« Wer seine Reise aufgrund von Corona-Warnungen oder sonstigen Gründen nicht antritt, hat keinen Anspruch auf Verlegung des Zeitraums.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.