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Verbrannt, verbrüht, was tun?

Kerzen, heißer Punsch, Glühwein oder Raclette gehören zu Weihnachten und Silvester für viele Menschen dazu. Ebenso wie Raketen und Wunderkerzen. All das kann jedoch schnell zur Gefahr werden. Was zu tun ist, wenn es durch offene Flammen, heiße Backbleche oder Pfännchen zu Verbrennungen oder Verbrühungen der Haut kommt, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
Apothekerkammer Niedersachsen/PTA-Forum
19.12.2019  10:00 Uhr

Nur Verletzungen ersten Grades selbst behandeln

Bei Brandwunden gilt zu allererst: Einen kühlen Kopf bewahren und Erste Hilfe leisten. Gut selbst behandeln lassen sich Schäden ersten Grades. Bereits ab Grad zwei kann die Selbstbehandlung nicht gänzlich bedenkenlos durchgeführt werden. Wer wegen des Verbrennungsgrades unsicher ist, sollte einen Arzt aufsuchen oder den Notruf absetzen. Das gilt besonders bei Kindern, da diese aufgrund der im Verhältnis zum Körpergewicht größeren Körperoberfläche stark schockgefährdet sind.

Brandwunden ersten Grades mit wasserhaltigen Mitteln kühlen

Bei Verbrennungen ersten Grades ist die Haut rot, trocken und geschwollen, außerdem treten starke Schmerzen auf. Wie bei einem Sonnenbrand lassen sich die geröteten Hautstellen kurz »wegdrücken«. Diese oberflächlichen Wunden sind geschlossen, Brandblasen nicht erkennbar und können selbst behandelt werden.

Ist bei Erwachsenen eine Fläche von bis zu einem Unterarm betroffen, sollte sie mit etwa 20 Grad Celsius kaltem Leitungswasser für etwa 15 Minuten gekühlt werden. Bei Kindern ist es wichtig, betroffene Extremitäten abwechselnd zu kühlen.

Im Anschluss lindern kühlende, wasserhaltige Gele und Lotionen den Juckreiz und die Schmerzen. Erst die spätere Hautpflege erfolgt mit fetthaltigeren pflegenden Salben oder Cremes. Ansonsten kommt es zur Okklusion, einem Verschließungseffekt, bei dem die Haut luft- und wasserundurchlässig abgedeckt wird und sich die Hitze verstärkt. Zur weiteren Schmerzbehandlung empfehlen sich rezeptfreie Analgetika wie Ibuprofen, Diclofenac oder Paracetamol.

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