Verdacht auf Corona, was tun? |
Katja Egermeier |
04.11.2020 13:30 Uhr |
Wer sich in diesen Tagen krank fühlt, muss damit rechnen, sich mit Covid-19 infiziert zu haben. / Foto: Adobe Stock/Drazen
Betroffene sollten sich zunächst selbst fragen, ob eines oder mehrere der möglichen Erkrankungssymptome vorliegen. Dazu gehören
Ist das der Fall und es liegen eines oder mehrere der für Covid-19 typischen Symptome vor, sollte sich der möglicherweise Infizierte sofort zu Hause isolieren. Das heißt konkret, Kontakte zu anderen Menschen auf das Nötigste zu reduzieren, vor allem den zu Risikogruppen. Wichtig ist, weiterhin die AHA-Formel einzuhalten:
Im nächsten Schritt heißt es, sich beraten zu lassen – per Telefon. Von einem Arztbesuch oder einer Fahrt ins Krankenhaus sollte abgesehen werden; das Risiko, bei tatsächlich bestehender Infektion andere anzustecken, ist zu hoch.
Für die telefonische Beratung kommt der Hausarzt, der ärztliche Bereitschaftsdienst (116117), eine lokale Corona-Hotline oder eine Fieber-Ambulanz in Frage. Es sollte unbedingt auf die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe hingewiesen werden, sofern dies der Fall ist. Bei akuter Atemnot direkt den Notarzt rufen (112).
Der Arzt entscheidet dann anhand der Symptome, ob ein Test auf das neuartige Coronavirus durchgeführt wird und informiert in diesem Fall das Gesundheitsamt. Je nach Schweregrad der Erkrankung veranlasst er eine ambulante oder stationäre Behandlung. Er stellt bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Wird kein Test angeordnet, bespricht der Arzt das weitere Vorgehen.
Bei ambulanter Behandlung und einem angeordneten Labortest auf SARS-CoV-2 berät der Arzt über die nun anstehenden Maßnahmen für den Betroffenen und seine Kontaktpersonen. Es gelten hier die Empfehlungen des Arztes und weiterhin die drei wichtigsten Grundregeln der AHA-Formel.
Ist das SARS-CoV-2-Testergebnis positiv, gilt ab sofort
Bei einer Zunahme der Beschwerden, insbesondere bei Kurzatmigkeit, sollte umgehend der Arzt informiert werden.
Für den Fall, dass keine Covid-19-Infektion festgestellt werden konnte, sollte dennoch weiterhin auf die Händehygiene und die Husten- und Niesregeln geachtet werden. Über eventuell weitere notwendige Maßnahmen berät der Arzt.
Seit dem 3. November 2020 hat das RKI die Testkriterien für die anstehende Herbst- und Wintersaison angepasst. Für die neue Teststrategie spielen vor allem drei Faktoren eine Rolle:
Jegliche respiratorische Symptomatik, auch ein alleiniger Schnupfen, kann laut RKI Ausdruck einer SARS-CoV-2-Infektion sein kann. Es empfieht daher Personen, die nicht aufgrund der obigen Kriterien getestet werden, sich trotzdem so verhalten, dass Übertragungen verhindert werden – so, als ob sie eine COVID-19-Erkrankung hätten.
Dazu gehört – soweit umsetzbar und insbesondere ab einer 7-Tages-Inzidenz im Landkreis von 35/100.000 Einwohner – eine Isolation zu Hause für 5 Tage und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vor Beendigung sowie eine Kontaktreduktion.
Bei sekundärer klinischer Verschlechterung wird eine sofortige Testung auf SARS-CoV-2 empfohlen.
Quelle: RKI
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.