Verfalldaten beachten |
Nach Ablauf des Verfalldatums eines Medikaments sind Qualität und Wirksamkeit nicht mehr gewährleistet. / Foto: Fotolia/TR Design
»Verfalldaten auf Arzneimittelpackungen sind weit mehr als eine Empfehlung. Das unterscheidet sie vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln«, wird ABDA Vizepräsident Mathias Arnold zitiert. Nach Ablauf des Verfalldatums sind Qualität und Wirksamkeit des Präparats nicht mehr gewährleistet, zum Beispiel kann sich der Wirkstoffgehalt durch chemischen Verfall der Inhaltsstoffe verringern.
Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfalldatum aufgebracht sein, gekennzeichnet mit der Angabe »verwendbar bis«. In der Regel sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahre verwendbar. Wenn eine Packung einmal angebrochen ist, kann sich die Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Die Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten.