»Versprechen nicht gehalten« |
PTA sollen künftig einige Tätigkeiten ohne Aufsicht des Apothekers ausführen können –aber nur, wenn sie ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. / Foto: Adobe Stock/Syda Productions
Mit dem Gesetz sollen das PTA-Berufsbild und die Ausbildung reformiert und der PTA-Beruf attraktiver gemacht werden, schreibt das BMG. May: »Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Verlängerung der Fachschulausbildung nicht für nötig hält, ist für die Berufsgruppe PTA äußerst frustrierend.« Allerdings hatte sich dies schon in einem Videoclip (#FragSpahn), den das BMG Mitte Juli auf der Plattform Youtube veröffentlicht hatte, abgezeichnet. »Jetzt können die Betroffenen sowie Interessenvertreter wie Adexa und der BVpta nur noch darauf hoffen, dass Bundestag und Bundesrat mehr Mut und Weitsicht haben, um die Ausbildung wirklich an die aktuellen und künftigen Anforderungen anzupassen.«
Besonders ärgerlich: Damit die Pflicht zur Beaufsichtigung von PTA bei pharmazeutischen Tätigkeiten entfällt, sind weiterhin sehr umfangreiche Einschränkungen vorgesehen (unter anderem die Gesamtnote »gut«, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung sowie das freiwillige Fortbildungszertifikat). Gegenüber den Möglichkeiten, die bisher durch § 17 Abs. 6 ApBetrO gegeben sind, ist dies für diverse PTA und auch Apothekenleitungen ein Rückschritt. May: »Die angestrebte Kompetenzerweiterung wird hier nicht nur verfehlt, sondern konterkariert!«
Vergleicht man den Referentenentwurf und den überarbeiteten Kabinettsentwurf, sind lediglich einige Details positiv anzumerken: wie die Möglichkeit, die Prüfung künftig zweimal wiederholen zu können, oder auch, die Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu können. »Zusammenfassend kann ich aus Sicht der Apothekengewerkschaft und hier insbesondere der Adexa-Berufsgruppe PTA sagen: Der Minister hat seine Versprechen nicht gehalten«, kommentiert May.
Direkt vor der Veröffentlichung des Kabinettsentwurfs hatte sich Adexa in einem Brief an die Landesgesundheitsminister gewandt. Darin appelliert die Gewerkschaft an die Ländervertreter, sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens für eine Reform einzusetzen, die ihren Namen wirklich verdient. Nach der Zustimmung durch das Bundeskabinett zum PTA-Reformgesetz sind sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat gefragt und könnten noch Veränderungswünsche einbringen. Zum Thema Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe setzt sich die Gewerkschaft außerdem bei den Kultusministern der Länder dafür ein, dass die PTA nicht vergessen werden.