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VOASG ist ein wichtiger Schritt

Nach vier Jahren ohne politische Antwort des deutschen Gesetzgebers auf das EuGH-Urteil zu Rx-Boni sei das jetzt beschlossene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. In Teilen lassen sich jedoch einzelne Regelungen des Gesetzes kritisieren, urteilt der Bundesverband der PTA .  
Carmen Steves
16.11.2020  09:00 Uhr

Fakt ist, dass sich die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag mit dem VOASG sehr klar und eindeutig zur Bedeutung und für den Bestand der Vor-Ort-Apotheken positioniert haben. Viele hätten sich dennoch gewünscht, dass die Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Arzneimitteln weiterhin im Arzneimittelgesetz festgeschrieben worden wäre. An der Europakonformität dieser Regelung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) aber erhebliche Zweifel geäußert. Trotz mehrfacher Nachfragen gab es auch keine anderslautenden Äußerungen aus Brüssel, die einen solchen Weg EU-rechtlich sicherer gemacht hätten.

Mit der Verankerung im Sozialrecht des SGB V ist jetzt gesichert, dass für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Medikamente gilt – unabhängig davon, ob sie diese in der Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Versandapotheken dürfen damit GKV-Versicherten künftig keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Dagegen, so hat Brüssel signalisiert, werde man europarechtlich nicht vorgehen. Die Gleichpreisigkeit ist damit für 90 Prozent des Verordnungsmarktes wiederhergestellt. Das nutzt dem Gesundheitssystem, denn es sichert die Apotheken und schützt damit auch die Arbeitsplätze aller, die in den Offizinen tätig sind.

Neue Chancen

Positiv ist außerdem der Auftrag des Gesetzes an den Deutschen Apothekerverband und den GKV-Spitzenverband, neue pharmazeutische Dienstleistungen zu vereinbaren. Dadurch soll die Versorgung der Patienten verbessert werden. Denkbar sind beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Hierfür werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Auch hieran gibt es Kritik, weil keine konkreten Verteilungsregeln aufgestellt werden. Dennoch stellt es eine Riesenchance dar. Denn die Apotheken können so noch aktiver an der Verbesserung von Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung teilhaben. Nicht zuletzt können sie am konkreten Beispiel zeigen, wie sie ihre einzigartige pharmazeutische Kompetenz hier noch gezielter zum Nutzen aller einsetzen können.

Apotheken wird zudem dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben. Damit wird auch diesem Service, der eine der wesentlichen Antworten auf den Versandhandel ist, nicht nur politische Wertschätzung entgegengebracht, er wird auch gesondert honoriert.

In einer idealen Welt wäre vielleicht noch mehr möglich gewesen. Realpolitik steht aber vor der Aufgabe, das Mögliche auszuloten und daraus das Beste zu machen. Auf dieser Basis fußt auch das politische Handeln des BVpta. Bringen wir uns gemeinsam ein und leisten so unseren Beitrag für eine gute Zukunft der Vor-Ort-Apotheke!

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