Vom Abfallprodukt zum Lebensmittel |
Katja Egermeier |
28.01.2022 15:15 Uhr |
Das Fruchtfleisch, in der die Kaffeebohnen heranreifen, gilt jetzt auch hierzulande nicht mehr als Abfallprodukt, sondern darf als Lebensmittel verarbeitet werden. / Foto: Getty Images/Suvit Maka
Die Kaffeekirsche hat mit den hiesigen Kirschen nur wenig zu tun. Vielmehr handelt es sich um die eigentliche Frucht der Kaffeepflanze, die diesen Namen trägt, weil sie im reifen Zustand – rein optisch – einer Kirsche ähnelt. In ihr reifen die Kaffeebohnen heran, umhüllt von dem sogenannten Silberhäutchen, der darüberliegenden Pergamenthaut, der Pektinschicht sowie der Pulpe und der äußeren Fruchthaut.
Jene Pulpe ist es auch, die nun in Deutschland als neuartiges Lebensmittel (Novel Food, siehe Kasten) gemäß der Novel-Food-Verordnung gilt. Dazu musste sie erst eine Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestehen und eine Zulassung für die Vermarkung in der EU erhalten. Andere auf diese Weise zugelassene Novel Foods sind beispielsweise: Chiasamen und Chiaöl, Nonisaft, Pflaumenkernöl oder UV-behandelte Pilze, Bäckerhefe oder Brot.
Bevor die Kaffeekirsche diesen Status erlangt hat, galt ihr Fruchtfleisch als reines Abfallprodukt. In Kaffeeanbau-Ländern wie Jemen, Äthiopien oder Bolivien wird dieses dagegen schon lange zu Lebensmitteln verarbeitet. Zu einem Pulver gemahlen wird die Pulpe zu einer Art Kaffeekirschentee aufgegossen – dem belebenden Getränk mit dem Namen »Cáscara«.
In jeder Kaffeekirsche befinden sich zwei Kaffeebohnen. / Foto: Getty Images/aedkais
Wie der Lebensmittelverband Deutschland erklärt, werden uns solche Produkte zukünftig also auch hierzulande begegnen, unter Bezeichnungen wie »Pulpe der Kaffeekirsche«, »Cascara (Pulpe der Kaffeekirsche)«, »Aufguss aus der Pulpe der Kaffeekirsche« und/oder »getrockneter Aufguss aus der Pulpe der Kaffeekirsche«.
Tee aus Kaffeekirschen ist ein an Schwarzen Tee erinnerndes dunkles Getränk mit einem mild-fruchtigen, leicht süßen Aroma. Das Fruchtfleisch enthält im Übrigen denselben Koffeingehalt wie die Kaffeebohnen auch. Für Deutschland bedeutet das, dass zukünftige Kaffeekirschen-Produkte, deren Koffeingehalt 150 mg pro Liter übersteigt, mit dem Hinweis »Hoher Koffeingehalt. Nicht empfohlen für Kinder, Schwangere und Stillende« versehen werden muss.
Wer glaubt, ein solches Produkt hierzulande bereits gesehen oder sogar gekauft zu haben, der irrt sich nicht. Vor drei Jahren gab es dem Lebensmittelverband zufolge erste Produkte dieser Art im deutschsprachigen Raum zu kaufen – jedoch noch ohne Zulassung und nicht legal, weshalb der Vertrieb wieder unterbunden worden sei.
Neuartige Lebensmittel (Novel Foods) sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und die in mindestens eine der in Artikel 3 der Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 genannten Kategorien fallen. Hierzu gehören Lebensmittel
Die genauen Definitionen der Kategorien sind in Artikel 3 der Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 aufgeführt.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit