Vom Pflegen erholen |
Isabel Weinert |
06.07.2022 16:00 Uhr |
Pflegende Angehörige dementer Menschen sollten sich nicht scheuen, externe Angebote für die Betreuung auf Zeit anzunehmen. / Foto: © Nottebrock/Alzheimer Forschung Initiative
Kurzzeitpflege: Bis zu acht Wochen im Jahr kann der Patient oder die Patientin stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Die Pflegeversicherung unterstützt den stationären Aufenthalt mit bis zu 1.774 Euro. Das Pflegegeld wird dem oder der Pflegebedürftigen ebenfalls bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt. Aktuelle Informationen dazu findet man bei der Pflegekasse.
Verhinderungspflege: Der Patient oder die Patientin wird Zuhause gepflegt. Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte ersetzen den oder die pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise. Die Pflegekasse bezuschusst diese Vertretung bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Betrag von bis zu 1.612 Euro. Sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege können ab Pflegegrad 2 beantragt werden. Beiden Leistungen können auch kombiniert werden.
Gemeinsamer Urlaub: In einem frühen bis mittleren Krankheitsstadium bietet sich auch ein gemeinsamer Urlaub an. Während die Patienten und Patientinnen von geschultem Fachpersonal betreut werden, können die Angehörigen sich entspannen. Auch gemeinsame Aktivitäten stehen auf dem Programm. Auch für solche betreuten Reisen können bei der Pflegekasse Zuschüsse im Rahmen der Verhinderungspflege sowie zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden. Einige Reiseveranstalter bieten spezielle Angebote für Demenz-Erkrankte mit Angehörigen.