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Bruchkante oder Schmuckkerbe?

Wann Tabletten teilen verboten ist

Tabletten werden häufig zerteilt – aber längst nicht jede Tablette ist dafür geeignet. Was jeder Apotheker weiß, ist sehr vielen Patienten nicht klar. Daher klärt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände regelmäßig über das Thema auf.
PTA-Forum/ABDA
16.06.2020  10:00 Uhr
Wann Tabletten teilen verboten ist

Tabletten ohne Bruchkerbe dürfen generell nicht geteilt werden, da sie sonst unter Umständen in viele kleine Einzelteile zerbrechen. Ist eine Kerbe vorhanden, kann es sich auch um eine Schmuckkante handeln. Gerade Laien fällt die Unterscheidung von Bruch- und Schmuckkerbe oft schwer, weshalb PTA und Apotheker hier entsprechend aufklären sollten.

»Eine Bruchkante alleine heißt nicht, dass das Zerbrechen oder Zerschneiden erlaubt ist. Wenn im Beipackzettel nicht ausdrücklich steht, dass eine Tablette geteilt werden darf, sollten Patienten vorher beim Apotheker nachfragen«, sagte Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, in einer aktuellen Pressemitteilung.

Ob eine Tablette teilbar ist, kann selbst bei wirkstoffgleichen Präparaten je nach Hersteller unterschiedlich sein. Wer zum Beispiel wegen eines Rabattvertrags oder eines Lieferengpasses ein anderes Präparat als gewohnt bekommt, sollte sich beim Apotheker erkundigen, falls eine Teilung vorgesehen ist.

Wenn Teilen zur Gefahr wird

Wenn eine Tablette, die intakt eingenommen werden soll, trotzdem geteilt wird, reichen die Folgen von Unwirksamkeit bis hin zu schwerwiegenden Nebenwirkungen. Bei einigen Tabletten entsteht dabei Staub, dessen Einatmen riskant ist. Dazu gehören Arzneimittel gegen Krebs- oder Viruserkrankungen und Vitamin-A-Derivate gegen schwere Hautkrankheiten.

Andere Tabletten haben einen Schutzüberzug, der dafür sorgt, dass ein Wirkstoff nur langsam ins Blut aufgenommen wird, oder dass sich die Tablette erst im Darm statt im Magen auflöst. Durch das Brechen verliert er seine Funktion.

Beispielsweise soll eine Retardtablette mit einem Blutdrucksenker den Blutdruck über mehrere Stunden moderat absenken. Nimmt man hingegen eine solche Retardtablette zerbrochen ein, fällt der Blutdruck kurzfristig zu stark.  

Es gibt daneben Überzüge, die die Inhaltsstoffe gegen Licht schützen. Ein Beispiel dafür sind Tabletten mit Nifedipin gegen Herzerkrankungen.

Nicht teilbare Arzneimittel wie zum Beispiel Retardtabletten sind weit verbreitet: Im Jahr 2018 gaben Apotheken 88 Millionen Packungen mit nicht teilbaren festen Arzneiformen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Das entspricht etwa 14 Prozent aller auf GKV-Rezept abgegebenen Fertigarzneimittel. Benkert: »Zahlen für 2019 liegen uns nicht vor, aber die Größenordnung dürfte ähnlich sein.«

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