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Vitamine auf Rezept

Wann zahlt die Kasse?

Nahrungsergänzungsmittel sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Es gibt aber einige Ausnahmen, bei denen auch die Krankenkasse zahlt. Doch nicht immer bedeutet das Vorliegen eines rosa Rezeptes auch, dass die Kostenübernahme geklärt ist.
Caroline Wendt
12.08.2019  09:00 Uhr

Vegane Ernährung liegt im Trend. Allerdings ist eine ausreichende Versorgung mit einigen Nährstoffen bei einer rein pflanzlichen Ernährung nicht immer gewährleistet. Insbesondere Vitamin B12 fehlt vielen Veganern, daher kann bei ihnen eine Supplementierung sinnvoll sein. Doch ist das Vitamin in diesem Fall auch erstattungsfähig?

Hätten Sie’s gewusst?

Die Vitamin B12-Ampullen sind nicht verschreibungspflichtig. Sie unterliegen lediglich der Apothekenpflicht. OTC-Präparate dürfen für Erwachsene jedoch nur in bestimmen Ausnahmefällen auf einem kassenärztlichen Rezept verordnet werden.

Die Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt diese Ausnahmen. Hier sind die unterschiedlichen OTC-Arzneimittel gelistet und unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist. Da der Arzt eine Diagnose auf dem Rezept vermerkt hat, müssen PTA und Apotheker prüfen, ob diese Diagnose auf der Ausnahmenliste zu finden ist.

Eine Erstattung wäre zum Beispiel dann möglich, wenn durch eine Erkrankung oder die Einnahme von Medikamenten die Aufnahme von Vitamin B12 verringert ist. So führen beispielsweise insbesondere bei älteren Patienten eine chronische Helicobacter-pylori-Infektion oder die dauerhafte Einnahme von säurehemmenden Arzneimitteln wie Protonenpumpenhemmern (PPI) oder H2-Rezeptor-Antagonisten zu einem Mangel. In diesen Fällen kann der Arzt durch den Vermerk der Diagnose »nachgewiesener, schwerwiegender Vitaminmangel, der nicht durch die Ernährung behoben werden kann« die Erstattung durch die Kasse regeln.

Würde keine Diagnose auf dem Rezept stehen, wären PTA und Apotheker nicht dazu verpflichtet, diese beim verschreibenden Arzt zu erfragen. Ein möglicher Regress seitens der Krankenkasse würde ich diesem Fall den Arzt treffen.

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