Wann zahlt die Kasse? |
Eine vegane Ernährung macht unter Umständen die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln notwendig. Doch ist diese Therapie auch erstattungsfähig? / Foto: Adobe Stock/martinfredy
Vegane Ernährung liegt im Trend. Allerdings ist eine ausreichende Versorgung mit einigen Nährstoffen bei einer rein pflanzlichen Ernährung nicht immer gewährleistet. Insbesondere Vitamin B12 fehlt vielen Veganern, daher kann bei ihnen eine Supplementierung sinnvoll sein. Doch ist das Vitamin in diesem Fall auch erstattungsfähig?
Alle Angaben zu Personen, Kassen- und Vertragsnummern sowie die Nummern der Codierzeile sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind zufällig und unbeabsichtigt. Ortsangaben und Telefonnummern sind rein willkürlich gewählt, um den Beispielen eine reale Anmutung zu geben.
Vorlagedatum in der Apotheke: 12.08.2019 / Foto: PTA-Forum
Die Vitamin B12-Ampullen sind nicht verschreibungspflichtig. Sie unterliegen lediglich der Apothekenpflicht. OTC-Präparate dürfen für Erwachsene jedoch nur in bestimmen Ausnahmefällen auf einem kassenärztlichen Rezept verordnet werden.
Die Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt diese Ausnahmen. Hier sind die unterschiedlichen OTC-Arzneimittel gelistet und unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist. Da der Arzt eine Diagnose auf dem Rezept vermerkt hat, müssen PTA und Apotheker prüfen, ob diese Diagnose auf der Ausnahmenliste zu finden ist.
»Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann.«
Somit zählt die vom Arzt gewählte Begründung nicht zu den erstattungsfähigen Diagnosen. Das Rezept darf also nicht beliefert werden.
Eine Erstattung wäre zum Beispiel dann möglich, wenn durch eine Erkrankung oder die Einnahme von Medikamenten die Aufnahme von Vitamin B12 verringert ist. So führen beispielsweise insbesondere bei älteren Patienten eine chronische Helicobacter-pylori-Infektion oder die dauerhafte Einnahme von säurehemmenden Arzneimitteln wie Protonenpumpenhemmern (PPI) oder H2-Rezeptor-Antagonisten zu einem Mangel. In diesen Fällen kann der Arzt durch den Vermerk der Diagnose »nachgewiesener, schwerwiegender Vitaminmangel, der nicht durch die Ernährung behoben werden kann« die Erstattung durch die Kasse regeln.
Würde keine Diagnose auf dem Rezept stehen, wären PTA und Apotheker nicht dazu verpflichtet, diese beim verschreibenden Arzt zu erfragen. Ein möglicher Regress seitens der Krankenkasse würde ich diesem Fall den Arzt treffen.
Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss (verordnungsfähige OTC-Arzneimittel)