Was ändert sich 2023 für Apotheken? |
Das neue Jahr bringt einige Neuerungen mit sich. / Foto: Getty Images/Nora Carol Photography
Nach fast zwei Jahren Übergangsphase tritt zum Jahreswechsel das PTA-Reformgesetz in Kraft. Das umfangreiche Gesetz besteht zu einem großen Teil aus dem neuen Berufsgesetz für PTA (PTAG), in dem erstmals das Berufsbild definiert wird. Darüber hinaus enthält es Änderungen an der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV) sowie an der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Die Neuerungen in Kürze:
PTA im Beruf: Die Beaufsichtigung durch einen Approbierten kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Das betrifft pharmazeutische Tätigkeiten, zum Beispiel Rezepturherstellung, Prüfung von Ausgangsstoffen oder Abgabe von Arzneimitteln, wobei die Apothekenleitung beziehungsweise der Apotheker immer noch die Verantwortung hat und beispielsweise Rezepturen weiterhin freigeben muss. Ausgenommen sind die Herstellung von Parenteralia, patientenindividuelles Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln, die Abgabe von Betäubungsmitteln und den teratogenen Arzneistoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid sowie die Abgabe von einzelimportierten Arzneimitteln. Bei diesen Tätigkeiten bleibt die Aufsichtspflicht bestehen.
Voraussetzungen für die Arbeit ohne Aufsicht sind: Gesamtnote »gut« bei der staatlichen Prüfung, drei Jahre Berufserfahrung in Vollzeit (bei schlechterer Note fünf Jahre), ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer, ein Jahr Arbeit unter Verantwortung der jeweiligen Apothekenleitung. Nach schriftlicher Anhörung der PTA hält der Apothekenleiter schriftlich oder elektronisch fest, in welchem Umfang und für welche pharmazeutischen Tätigkeiten die Aufsicht entfällt.
PTA-Ausbildung: Die Ausbildungsinhalte wurden modernisiert, die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung geschaffen sowie zur zweimaligen Wiederholung von nicht bestandenen Teilen der staatlichen Prüfung. Die Bundesapothekerkammer hat eine Richtlinie zur praktischen Ausbildung in der Apotheke beziehungsweise Krankenhausapotheke erstellt.