Was Apotheken ab August erwarten könnte |
Bei vielen Verordnungen müssen Apothekenmitarbeiter nach lieferbaren Alternativen suchen. / Foto: Getty Images/ljubaphoto
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung läuft kurz vor Ostern aus. Darin enthalten sind wichtige Austauschfreiheiten, die die Apothekenteams nutzen können, um ihre Patienten in der Lieferengpass-Krise schnell und flexibel zu versorgen. Der Bundestag hat die Bedeutung der Regelungen erkannt und sie gesetzlich verlängert – allerdings nur bis Ende Juli. Ab August könnte dann das sogenannte Lieferengpass-Gesetz greifen, das derzeit als Entwurf in der Bundesregierung diskutiert wird. Die Austauschfreiheiten sind in diesem Gesetz allerdings an eine beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführte Wirkstoffliste gebunden.
Im Podcast »PZ Nachgefragt« erklärt PZ-Chefredakteur Benjamin Rohrer, welche Konsequenzen die Kopplung der Austauschfreiheiten an die BfArM-Liste für die Apothekenteams hätte. Außerdem erläutert er, wie der politische Prozess rund um das von der Ampelkoalition geplante Lieferengpass-Gesetz weitergeht, was die Ärzte und Krankenkassen von den Austauschfreiheiten halten und ab wann eine verstetigte Neuregelung gelten könnte.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.