Was auf dem Etikett steht – und was nicht |
Manchmal ganz schön verwirrend: Die Angaben auf dem Etikett von abgepackten Lebensmitteln haben so ihre Tücken. / Foto: Adobe Stock/JackF
Was Lebensmittel betrifft, können wir hierzulande aus dem Vollen schöpfen. Laut Lebensmittelverband Deutschland haben wir die Qual der Wahl zwischen 170.000 verschiedenen Lebensmittelprodukten. Ungefähr zweimal pro Woche gehen wir durchschnittlich einkaufen und benötigen dafür nur 13 Minuten, ermittelte die GfK, das größte deutsche Marktforschungsinstitut.
Der Ernährungsreport 2018 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) förderte zutage: Bei diesem schnellen Griff kaufen 97 Prozent der Verbraucher, was ihnen schmeckt, gut die Hälfte lässt sich vom Sortiment inspirieren, trifft seine Kaufentscheidung also spontan. Die Zeit, das Etikett zu studieren, nehmen sich neben Kalorienbewussten vorwiegend Menschen mit Unverträglichkeiten oder speziellen Ernährungsformen wie vegan, halal oder koscher.
Untersuchungen bestätigen, dass Verbrauchern die Orientierung auf Verpackungen zunehmend schwerer fällt. Diese präsentieren sich oft als farbenfrohe Designerwerke aus Symbolen, Grafiken und Schriftzügen, die zu entschlüsseln und verstehen mehr Zeit und Geduld als der Einkauf erfordern können.
Die Europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) von 2014 regelt, welche sechs Pflichtangaben auf allen verpackten Lebensmitteln aufgedruckt sein müssen, und zwar allesamt gut sichtbar, gut lesbar, gut verständlich und mit Ausnahme von allgemein bekannten Bezeichnungen wie »Pommes frites« oder »Mousse au Chocolat« in deutscher Sprache. Als gut sichtbar gilt dabei jede Verpackungsseite, weil Verbraucher das Produkt ja drehen und wenden können. Oft verstecken sich daher Pflichtangaben klein und wenig attraktiv, während werbewirksame Aussagen auffallend bunt platziert sind.
Beispielhafte Lebensmittelkennzeichnung auf einer Schokoladen-Tafel. QUID steht für Quantitative Ingredient Declaration, Pflichtangabe für Zutaten, die Teil der Bezeichnung sind oder im Produkt erwartet werden. Im Beispiel ist eine Nuss-Vollmilchschokolade aufgeführt, deshalb müssen etwa die Nüsse mit der genauen Menge in Prozent angegeben werden. Die prozentuale Mengenangabe zu Zucker oder Getreidebestandteilen erfolgt freiwillig. / Foto: PTA-Forum/Pfeifer