Was das Bio-Siegel bedeutet |
Verbraucherschützer monieren, dass laut EU-Öko-Verordnung bis zu 3000 Legehennen in einem Stall gehalten werden dürfen, in dem sich sechs Hennen einen Quadratmeter plus Freilauffläche teilen. / Foto: Adobe Stock/jd-photodesign
Nicht nur Hofläden und Naturkostgeschäfte, sondern auch Supermärkte und Discounter bieten immer mehr Produkte mit Biosiegel an. Der Marktanteil von Biolebensmitteln steigt seit 2009 kontinuierlich an. Im ersten Jahr der Pandemie wuchsen die Umsätze sogar um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2021 sind sie weiter um 5,8 Prozent auf 15,87 Milliarden Euro gestiegen. Der Bioanteil am Lebensmittelmarkt erhöht sich damit nach Schätzungen von Marktexperten auf 6,8 Prozent. Mittlerweile werden in Deutschland rund 1,6 Millionen Hektar Ackerfläche ökologisch bewirtschaftet. Dennoch befindet sich die Biolandwirtschaft in einer Nische, der Anteil an der landwirtschaftlichen Gesamtfläche liegt in Deutschland noch bei rund zehn Prozent.
Verbraucher erkennen ökologisch hergestellte Produkte am EU-Bio-Logo in Form eines Blattes aus Sternen. Das Zeichen muss seit 2010 auf jedem verpackten Biolebensmittel stehen. Seit 2001 gibt es in Deutschland außerdem das sechseckige staatliche Biosiegel. Es kann neben dem EU-Bio-Siegel verwendet werden, meint aber dasselbe: Es garantiert, dass die Produkte die Kriterien für ökologischen Landbau einhalten, so wie sie das EU-Recht definiert. Außerdem muss die Codenummer der zuständigen Kontrollstelle angegeben sein. Die Nummer beginnt mit dem Kürzel des Mietgliedstaates. Dann folgt das Wort »öko« oder »bio« in der jeweiligen Landessprache sowie die Referenznummer der Kontrollstelle, zum Beispiel DE-Öko-001. Bei Lebensmitteln sind Begriffe wie »biologisch«, »Bio«, »ökologisch« und »Öko« innerhalb der EU rechtlich geschützt. Bezeichnungen wie »kontrollierter Anbau«, »umweltgerecht« oder »naturnah« kann dagegen jedes Unternehmen auf seine Produkte drucken.
Erzeuger können das Logo verwenden, wenn sie sich an gewisse Standards und Auflagen halten. Die Anforderungen sind durch die EU-Öko-Verordnung, auch EU-Öko-Basisverordnung, festgeschrieben (siehe Kasten). Seit 1991 legt das Bio-Recht fest, wie Biolebensmittel produziert, importiert, verarbeitet, kontrolliert und gekennzeichnet werden. Bei Bio wird – vom Hof bis zum Lebensmittelunternehmen – von staatlich überwachten Kontrollstellen mindestens einmal im Jahr überprüft, ob die Regeln der Öko-Verordnung eingehalten werden. Das Bio-Recht passt seine Regeln kontinuierlich an, seit dem 1. Januar 2022 müssen Bauern, Hersteller, Händler und Importeure eine neu überarbeitete Verordnung beachten (VO 2018/848). Beispielsweise wurde die Palette an Biolebensmitteln erweitert. Neben lebenden und unverarbeiteten Erzeugnissen, Saatgut, Pflanzenvermehrungsmaterial, verarbeiteten Lebens- und Futtermitteln sowie Produkten aus Aquakultur und Imkerei können nun auch landwirtschaftsnahe Erzeugnisse wie Bienenwachs, Baumwolle, Mate oder Salz Bio-Qualität haben.