Was das PTA-Reformgesetz bringt |
Nicole Schuster |
28.10.2022 16:00 Uhr |
Fit für die Zukunft – das PTA-Reformgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Ohne sie geht meist gar nichts: Die pharmazeutisch-technische Assistentinnen beziehungsweise pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) managen als »rechte Hand der Apotheker« viele Apotheken nahezu im Alleingang. Allerdings stehen sie, wenn sie pharmazeutische Tätigkeiten ausüben, unter der Aufsicht eines Apothekers. Im Berufsalltag beraten PTAs Kunden, verkaufen OTC-Präparate und geben Arzneimittel auf Rezept ab. Zum Aufgabenbereich gehören auch praktische Tätigkeiten, so stellt die Fachkraft Arzneimittel im Rezeptur- und Defekturmaßstab her, prüft Arzneimittel und Ausgangsstoffe und kann einfache Untersuchungen direkt am Patienten vornehmen wie die Bestimmung des Blutdrucks oder Blutzuckerwerts. PTAs sind auch kaufmännisch tätig, rechnen am PC Rezepte ab oder erstellen Dokumentationen. Der Beruf ist gerade für viele Frauen interessant, da er sich gut in Teilzeit ausüben lässt und sich die Arbeitszeiten in Absprache mit dem Team flexibel gestalten lassen.
Doch es gibt auch Schattenseiten. Zum einen ist das sicherlich die im Vergleich mit anderen Berufen eher geringe Entlohnung. Die Öffnungszeiten einer Apotheke sind nicht sehr familienfreundlich, was sich vor allem bei einer Vollzeitstelle bemerkbar macht. Die Ausbildung ist anspruchsvoll. In der Apotheke können fertige PTA das umfangreiche Wissen aber oft nicht ausreichend anwenden. Zudem sind ihre Kompetenzen bisher begrenzt. Das will der Gesetzgeber nun zumindest ansatzweise ändern.
1968 wurde der PTA-Beruf erstmals gesetzlich geregelt. Seitdem ist viel Zeit vergangen und die Arbeit in der Apotheke hat sich verändert. Um den Beruf fit für die Zukunft zu machen und an die aktuellen Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkte anzupassen, hatte die Bundesapothekerkammer (BAK) im Januar 2014 beim Bundesministerium für Gesundheit den Antrag gestellt, dass die PTA-Ausbildung aktualisiert wird. Aus dieser Initiative ist das PTA-Reformgesetz entstanden, das im Januar 2020 veröffentlicht wurde.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. An diesem Tag löst das neue PTA-Berufsgesetz (PTAG, mit vollem Titel »Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten«) das derzeit gültige Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) ab. Das neue Gesetz reformiert zum einen die Ausbildung, zum anderen konkretisiert es das Berufsbild der PTA, insbesondere die pharmazeutischen Tätigkeiten.