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Ergänzungslieferung 2019/2

Was im DAC/NRF-Werk ergänzt wurde

In der Ergänzungslieferung 2019/2 zum DAC/NRF-Werk, die Ende des vergangenen Jahres erschienen ist, stehen neue Prüfvorschriften zur Alternativen Identifizierung der Ausgangsstoffe, eine neue Rezepturvorschrift und eine weitere Rechenhilfe bei den DAC/NRF-Tools im Mittelpunkt.
Christian Diaz Flores und Antje Lein
07.01.2020  16:00 Uhr

Der neue Revisionszyklus der DAC-Monographien und der Alternativen Identifizierung, einer hilfreichen Möglichkeit zur Identifizierung der Ausgangsstoffe in der Apotheke, schreitet weiter voran. Zur Harmonisierung der verwendeten Arzneibuchmethoden sei als Beispiel die DAC-Monographie Augentrostkraut (A-192) genannt. Fortan wird die Methode 2.8.25 (Hochleistungsdünnschichtchromatographie von pflanzlichen Drogen und Zubereitungen aus pflanzlichen Drogen) aus dem Europäischen Arzneibuch zur Identitätsprüfung verwendet. Eine oder mehrere Substanzen in der Referenzlösung beziehungsweise der verdünnten Referenzlösung dienen als Intensitätsmarker, wodurch die visuelle Auswertung und Zuordnung verbessert wird (Abb. 1). Künftig sollen alle pflanzlichen Drogen in den DAC-Monographien mit dieser Methode identifiziert werden. Die Methode ist den Herstellern und Lieferanten vorbehalten.

Im Bestreben, den Apotheken leicht durchführbare Prüfungen zu ermöglichen, wird bei der Überarbeitung der DAC-Monographien die 2. Identifikationsreihe an die Alternative Identifizierung angeglichen. Im gezeigten Beispiel von Augentrostkraut reicht es für die Apotheke aus, die makroskopische Überprüfung sowie die Dünnschichtchromatographie nach DAC- Probe 11 durchzuführen (Abb. 2). Diese enthält nicht die weitergehende Auswertung der oben beschriebenen Methode 2.8.25.

Neue Rezepturvorschrift

Als Rezepturvorschrift wurde die Trichloressigsäure-Lösung 850 mg/mL / 1000 mg/mL (NRF 11.147.) neu aufgenommen. Sie ist für die Behandlung von Feigwarzen und für die Verödung der Nagelmatrix bei eingewachsenen Zehennägeln vorgesehen. Die Konzentrationsstufe 850 mg/mL entspricht etwa den bisher in der Vorschrift 11.133. geführten 65 Prozent. Für die deutliche Trennung der beanspruchten Anwendungsgebiete hatte die DAC/NRF-Kommission den Übertrag dieser Konzentration in die neue Vorschrift beschlossen. Die 11.133. ist vorrangig auf die Verwendung beim Chemopeeling ausgerichtet, für das niedrigere Konzentrationen ausreichen und als sicher gelten. Besonders hingewiesen wird in beiden Vorschriften auf die in der Literatur zum Teil unterschiedlich gemeinten Konzentrationsangaben. So kann auch in einer ärztlichen Verordnung Prozent im Sinne von g/100 g gemeint sein oder Prozent als g/100 mL. Nimmt die Verordnung keinen direkten Bezug auf die NRF-Rezepturvorschriften, gibt es zwischen Apotheke und Arzt dahingehend unter Umständen Klärungsbedarf. Die Trichloressigsäure-Lösungen haben eine starke Ätzwirkung und werden ausschließlich durch den Arzt angewendet.

Bei den redaktionell überarbeiteten Rezepturvorschriften sind vor allem die zu nennen, bei denen zugleich auch herstellungstechnische Verbesserungen und Vereinfachungen eingeflossen sind. Die Hydrophile Nystatin-Creme 70000 I.E./g (NRF 11.105.) sieht nun die Wirkstoffanreibung mit Glycerol 85 % vor (Abb. 3). Ein Ringversuch des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V. hatte gezeigt, dass bei Anreiben mit der Grundlage vermehrt Agglomerate entstehen, wenn nicht sorgfältig und in kleinen Portionen verrieben wird. Das Anreiben mit flüssigem Glycerol ist einfacher und führt von Beginn an zu einer homogenen Wirkstoffverteilung in der Creme.

Herstellungstechnische Anpassungen gibt es auch bei der Naproxen-Suspension 50 mg/mL (NRF 2.5.). Der viskose Träger wird nach aktualisierter Vorschrift in der Fantaschale hergestellt. Die Feststoffe lassen sich mithilfe des Pistills in der Fantaschale besser als in einem Becherglas mit dem zugesetzten Wasser vermengen, was zu einer gleichmäßigeren Quellung führt. Das Erhitzen des Wassers, wie es bisher vorgeschrieben war, ist entbehrlich. Die wasserlöslichen Feststoffe lösen sich auch bei Raumtemperatur rasch und Tragant quillt unabhängig von der Temperatur. In die Vorschrift Hydrophiles Polidocanol-Gel 5 % (NRF 11.117.) wurde das Carbomergel pH 6,5 nach der Stammzubereitung S.43. als Grundlage aufgenommen. Die Gelgrundlage kann fertig bezogen werden. Die Herstellung aus Einzelbestandteilen ist somit nicht mehr zwingend notwendig.

DAC/NRF-Tools

Eine Rechenhilfe für die Zäpfchenherstellung ergänzt ab sofort die DAC/NRF-Tools. Sie beinhaltet die Ansatzberechnung und Inprozessprüfungen. Die Ansatzberechnung schließt die Verrechnung des Einwaagekorrekturfaktors für den Wirkstoff, den für Zäpfchen typischen Ansatzüberschuss und die daraus letztlich resultierenden Massen für Wirkstoff und Zäpfchengrundlage ein. Als Inprozessprüfung ist die Masserichtigkeit und bei Herstellung in Metallformen zusätzlich auch die Prüfung auf Masseneinheitlichkeit hinterlegt. Soweit bekannt, sind Kalibrierwerte und Verdrängungsfaktoren in weiteren Tabellenblättern der Rechenhilfe aufgeführt.

Die Tabellen für die Rezeptur liegen nun in der 11. Auflage 2020 vor. Die regelmäßige Überarbeitung des kompakten Nachschlagewerkes für die Plausibilitätsprüfung sieht vor, die Inhalte mit bereits geänderten Texten im DAC/NRF-Werk und weiterer aktueller Literatur abzugleichen, Einträge in den Kapiteln zu ergänzen und Stoffnamen an aktualisierte Arzneibuchbezeichnungen anzupassen. Inhaltlich gleich, aber im neuen Gewand zeigt sich die elektronische Fassung des DAC/NRF-Werkes. Für die schnelle und zielgerichtete Navigation empfiehlt sich die im Werk integrierte Suchfunktion.

Weitere Änderungen

Das Vorwort zur Ergänzungslieferung gibt einen Überblick über alle Texte, die neu aufgenommen, bearbeitet und gestrichen wurden. Der zur Behandlung von Feigwarzen eingesetzte Wirkstoff Podophyllotoxin wurde zwischenzeitlich ins Europäische Arzneibuch (Ph. Eur. 9.6) aufgenommen, deswegen entfällt die entsprechende DAC-Monographie P-143. Die Monographie »Basiscreme« wurde um die Prüfung auf Verhalten in Wasser ergänzt, um ein weiteres Kriterium zur Abgrenzung zu anderen Grundlagen zu erhalten. Die Prüfung auf Reinheit umfasst jetzt zusätzlich die Anforderung nach homogener Verteilung der Bestandteile, damit Agglomerate innerhalb der Basiscreme ausgeschlossen werden können.

Zur Prüfung von Macrogolen und Polysorbaten nach der Alternativen Identifizierung wird eine wässrige Lösung von Wolframatophosphorsäure-Hydrat R-DAC für eine Fällungsreaktion als Nachweis benötigt. Die Prüfung lässt sich nun mit reduziertem Zeitaufwand durchführen, da Wolframatophosphorsäure-Lösung R-DAC fertig zu beziehen ist. Auskunft dazu gibt der Bezugsquellennachweis III.1.1. Fortgesetzt werden die Bemühungen, Ether R durch tert-Butylmethylether R1 zu ersetzen, damit Apotheken möglichst REACH-konform arbeiten können.

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