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Arzneimittel richtig lagern

Wenn die Schmerztablette nach Essig riecht

Wie Lebensmittel können auch Arzneimittel »verderben« – nicht nur durch Überschreiten des Verfalldatums, sondern auch vorzeitig durch unsachgemäße Aufbewahrung. PTA-Forum erklärt, welche Orte sich zur Aufbewahrung von Medikamenten eignen und wie man seine Medikamente besser nicht lagert.
Katja Egermeier
05.12.2022  16:00 Uhr

Prinzipiell beeinflussen drei Faktoren die Haltbarkeit von Medikamenten negativ: zu hohe Temperaturen, zu viel Luftfeuchtigkeit und eventuell Licht. Hinweise, wie ein Arzneimittel jeweils sachgerecht aufbewahrt wird, finden sich auf der Umverpackung und in der Packungsbeilage. Werden die Bedingungen eingehalten, kann dem Bundesgesundheitsministerium zufolge davon ausgegangen werden, dass das Arzneimittel bis zu dem aufgedruckten Verfalldatum qualitativ einwandfrei ist.

Bad und Küche nicht geeignet

In den meisten Haushalten ist der Platz für Medikamente das Badezimmer. Doch gerade da sollte er nicht sein, warnt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen in einer Pressemitteilung. Denn wo es feucht und warm ist, wie im Bad oder in der Küche, nähmen Medikamente leicht Schaden.

Arzneimittel, für die eine Lagerung bei Raumtemperatur vorgesehen ist, werden bei Temperaturen zwischen 15 und 25 Grad auf die Haltbarkeit getestet. Daraus ergibt sich das auf der Packung angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum. Wenn im Winter die Heizung im Badezimmer so richtig schön aufdreht und dann heiß gebadet werde, steige die Temperatur schnell auf über 25 Grad, warnt Funke. Zudem werde die Luft für die Lagerung von Medikamenten zu feucht. Auch könne es im Sommer bei Sonneneinstrahlung in Wohnräumen über 25 Grad warm werden.

Die Apothekerin empfiehlt daher Räume mit konstanter Temperatur wie das Schlafzimmer oder der Flur. Es mache auch Sinn, den Medizinschrank dort zu platzieren, wo auch Lebensmittel gelagert werden: in einer kühlen Ecke der Speisekammer oder im Keller. Bei Kindern im Haushalt rät sie zu einem abschließbaren Schränkchen oder einem abschließbaren Arzneikoffer, der sich außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren lässt.

Eine prinzipielle Lagerung im Kühlschrank ist dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zufolge nicht zu empfehlen. Das könne zu Qualitätseinbußen führen. Wirkstoffe in Lösungen beispielsweise könnten durch Kälte ausfallen oder die Konsistenz von Salben könne sich nachteilig verändern. Ausgenommen seien natürlich jene Arzneimittel, für welche eine derartige Lagerung ausdrücklich gefordert wird.

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