Wissenswertes zum E-Rezept für PTA |
Juliane Brüggen |
26.08.2021 16:00 Uhr |
Das E-Rezept kann über das Smartphone eingelöst werden – zum Beispiel durch Scannen des in der App hinterlegten Data-Matrix-Codes in der Apotheke. / Foto: Getty Images/Westend61/Mareen Fischinger
Viel Zeit ist nicht mehr – geplant ist, am 1. Januar 2022 mit dem E-Rezept zu starten. Wie sich die elektronische Verordnung in der Praxis darstellt, haben bisher nur wenige Apotheken erfahren. Die Testphase hat am 1. Juli 2021 in der Fokusregion Berlin-Brandenburg begonnen. Zunächst waren dort noch keine realen Verordnungen mit echten Patientendaten im Einsatz. Der weitere Zeitplan sieht aber vor, dass Arztpraxen und Apotheken das E-Rezept ab 1. Oktober 2021 bundesweit für apothekenpflichtige Arzneimittel auf freiwilliger Basis testen können.
Ab dem 1. Januar 2022 soll es dann ernst werden: Die elektronische Verordnung wird verpflichtend. Papierrezepte verschwinden aber nicht komplett aus der Apotheke, da bestimmte Arzneimittel und Produkte nicht sofort elektronisch verordnet werden können und besondere Versorgungsformen (zum Beispiel Sprechstundenbedarf) noch nicht erfasst sind.
Im ersten Schritt wird das E-Rezept verpflichtend für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankversicherung (GKV), inklusive Rezepturen. Aber auch Selbstzahler, die GKV-versichert sind, können sich ihre Arzneimittel ab diesem Zeitpunkt elektronisch verordnen lassen. Eine Ausnahme bilden Betäubungsmittel und Arzneimittel mit den teratogenen Stoffen Thalidomid, Pomalidomid und Lenalidomid, die der Arzt zunächst weiterhin auf den Sonderformularen (BtM- und T-Rezept) verordnet. Auch bei Haus- und Heimbesuchen verwenden Ärzte weiterhin das Papierrezept, ebenso bei technischen Problemen oder wenn die Versichertennummer nicht bekannt ist (Ersatzverfahren).
Anfangs sind einige Verordnungen noch nicht über das E-Rezept möglich, dazu gehören:
Schrittweise wird die elektronische Verordnung ausgeweitet. In Planung sind auch elektronische Empfehlungen für apothekenpflichtige Arzneimittel, die dem »Grünen Rezept« entsprechen, sowie die Möglichkeit E-Rezepte auch grenzüberschreitend einzulösen, beispielsweise in einem anderen Mitgliedsstaat der EU.
Ob Privatversicherte das E-Rezept ab dem 1. Januar 2022 nutzen können, steht noch nicht fest. Derzeit fehlen noch die Schnittstellen für die Abrechnung.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.