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Diabetes und Straßenverkehr

Zum Blutzucker-Check rechts ranfahren

Am Steuer schnell mal das Messgerät zücken und den Blutzucker prüfen? Das kann teuer werden – und gefährlich. Denn was für die Nutzung des Handys beim Autofahren gilt, gilt auch für das Bedienen eines Blutzuckermessgerätes: Beides ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Wie Menschen mit Diabetes ihre Werte sicher und rechtskonform im Straßenverkehr überprüfen können, erklärt die Deutsche Diabetes Gesellschaft.
Katja Egermeier
17.02.2022  11:00 Uhr

Es sei nicht allen bewusst, dass eine spontane Anwendung eines kontinuierlich aufzeichnenden Glukosemessgerätes (rtCGM) oder ein FGM-Scan (Flash Glucose Monitoring) als ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln gewertet werde. Das könne ein Bußgeld von aktuell mindestens 100 Euro sowie mindestens einen Punkt in Flensburg und sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen, so die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) in einer Pressemitteilung.

Es greift § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO): Demnach dürfen beim Führen eines Fahrzeugs elektronische Geräte, die »der Kommunikation, Information oder Organisation dienen«, nur benutzt werden, wenn sie dafür weder aufgenommen noch gehalten werden müssen und zur Bedienung und Benutzung der Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen ab- und dem Gerät zugewendet wird. Das gilt der DDG zufolge auch an roten Ampeln bei laufendem Motor sowie wenn sich der Motor bei der sogenannten Start-Stopp-Automatik automatisch abschalte.

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